Natürlich hatte ich nicht eingeplant, mir eine halbe Stunde lang die Füße in den Bauch zu stehen, sondern erledigte im "Netto" genau gegenüber der Haltestelle meine Einkäufe. Laut Beleg (auf dem Scan sind der Kopf mit dem Datum und das untere Ende mit der Uhrzeit nach vorne gefaltet) war ich um 13:47 Uhr wieder draussen.
Noch 13 Minuten bis zur Abfahrtszeit. Ich nickte dem Verkäufer einer Obdachlosenzeitung, der seinen Platz in dem geschützten Eingang des Supermarktes hatte, zu und unterhielt mich ein wenig mit dem Besitzer dieses putzigen Gefährts. Bei dem Kaufpreis, den er mir verriet, ist es ganz schön leichtsinnig, daß er's nur mit einem langen Kabelschloß sicherte. Das Handy-Foto hat in den Kopfdaten (Exif) eine Uhrzeit von 13:54:47 gespeichert:
Nun wartete ich aber vergeblich auf den Bus 562, fällig 14:00 Uhr.
Was tun? Bei dem Subunternehmer, Martin Becker, ging zwischen 14:13 und 14:17 Uhr unter keiner der an der Haltestelle ausgehängten Telefonnummern (UNkel und Altenkirchen) jemand an's Telefon.
Aber es war ja an den drei Aushangfahrplänen für die Linien 560,
562 und 565 noch eine "schlaue Nummer" angezeigt, die 01806504030.
Das ist eine Servicenummer der Landesinitiative "Busse und Bahnen
NRW" sowie der Initiative Bahn NRW. Beide sind Initiativen des
Verkehrsministeriums NRW.
Nachdem ich dem Telefoncomputer meinen Standort "Bad Honnef"
gesagt hatte, bestätigte mir eine muntere Frauenstimme um 14:22
Uhr, daß der Bus der Linie 562 von Firma Martin Becker heute um
14:00 Uhr an eben dieser Haltestelle fällig gewesen sei und sagte
mir zu, daß ich ein Taxi nehmen könne und bis zur Höhe von 25 Euro
von der Firma Martin Becker erstattet bekommen müsse. Den Antrag
hierfür könne ich unter "Mobilitätsgarantie" vom Internetauftritt
des VRS herunterladen.
Ich verließ mich auf die Zusage der Stimme und nahm am Taxiplatz vor dem Bahnhof Bad Honnef ein Taxi. Da auf dieser Fahrt schon die Rente von zwei Tagen für Fahrscheine und Taxi draufgegangen war, ließ ich mich in Rottbitze beim Erreichen des erstattungsfähigen Höchstbetrag an einem Fußweg absetzen, den ich schon oft von meiner Zweiradwerkstatt nach Windhagen genommen hatte. Den Taxifahrer bat ich, meine Abfahrtszeit mit auf der Quittung zu vermerken.
So weit, so gut, nun war die zugesagte Mobilitätsgarantie zu beantragen.
Wie empfohlen den Support der Firma Martin Becker zu kontaktieren, erwies sich nicht als hilfreich. Die Haltestelle könne bis Februar 2018 nicht angefahren werden, wie ich an einem Aushang hätte sehen müssen.
Becker schrieb mir in der Frage des Aushangs:
Also flugs der RSVG mein Leid geschrieben (ich telefoniere im Zusammenhang mit meiner Schwerbehinderung nicht gerne). Die Antwort von deren Rechtsabteilung (huch?!) vom 2.2.2018 war:
Ja
wer denn nun? Becker schreibt,
die RSVG hängt den Hinweis aus. Die RSVG schreibt,
Becker hängt den Hinweis aus. Als ich an der
Haltestelle wartete, war da kein Aushang. Ob nie einer
angebracht war, ob er außen aufgeklebt und von Rowdies
entfernt oder beim Fahrplanwechsel 12.12. vergessen wurde,
kann ich nicht wissen.
Ich
war um ca. 13:30 Uhr an dieser Haltestelle angelangt und
habe angesichts der halben Stunde, bis der Bus kommen
würde, als erstes die Fahrpläne überprüft, ob mein Bus
nach Tag, Uhrzeit, Schul- oder Ferienzeit hier zu erwarten
war und ob an der daneben eingerichteten
Hochwasser-Ersatzhaltestelle irgend ein Hinweis gewesen
sei, der mich hätte betreffen können. Einschließlich
meines Anrufes bei der "Schlauen Nummer" 01806 504030 ist
mit den obigen Belegen also für eine Stunde lückenlos
nachweisbar, daß ich an dieser Haltestelle auf meinen Bus
gewartet habe.
Es
war eine absurde Unterstellung,
daß ich hier von ca. 13:30 bis ca. 14:25 Uhr gewartet
hätte, die Fahrpläne alle überprüft und jede einzelne
Support-Nummer darauf angerufen habe, einer "Schlauen
Nummer" die Buslinie und ihre Abfahrt vorgelesen habe,
nachgesehen habe, ob vielleicht die Bus-Linie 560
wenigstens bis Himberg in absehbarer Zeit in Frage käme,
mich auch an der Hochwasser-Ersatzhaltestelle daneben
vergewissert habe, ob es da einen für mich relevanten
Hinweis gebe (ich hatte ja Zeit genug, alles zu studieren)
und übersehen habe, dass die
Fahrpläne durch ein rotes Hinweisschild überklebt
gewesen seien, dass die Haltestelle nicht
angefahren werde, sondern man ca. fünf Minuten Fußweg zu
einer Ersatzhaltestelle gehen müsse.
Auch
das Argument der RSVG: "Sie sind der einzige, von dem wir
eine Beschwerde bekommen haben" ist nicht schlüssig. Zum
einen halte ich das für den klassischen Satz aus der
Mottenkiste zum Abwimmeln, zum anderen kann die RSVG nur
für sich selber sprechen, bei welcher der mindestens vier
beteiligten Stellen sich schon jemand gemeldet haben
könnte. Die Ortskundigen werden es in der Zeitung gelesen
oder, falls der Aushang später entfernt wurde, ab dem
27.11.2017 haben sehen können, und die anderen (die
A-Gruppe: Alte, Arbeitslose, Asylanten, Ausländer, Azubis,
...) haben nicht unbedingt Geld dabei, um die extrem teure
Taxifahrt auszulegen. Neuzugezogene in den Höhenorten oder
gar Windhagen haben garantiert noch nie von einer
Mobilitätsgarantie gehört und sind gemeinhin auch nicht
alle versiert bezüglich der Beschwerdewege bei mindestens
sechs verschiedenen Stellen (Becker, RSVG, die
wechselseitig auf den jeweils anderen verweisen, dem VRS,
dem Verkehrsunternehmen, bei dem sie mit ihrer
Zeitkarte oder ihrem Handyticket registriert sind,
"Handyticket.de" selber sowie der "Landesinitiative" des
Verkehrsministeriums NRW für die "Schlaue Nummer").
Erstaunlich, nach meiner Beschwerde bei beiden Unternehmen ist irgendwann wieder ein Aushang aufgetaucht. Die freundlichere von zwei Erklärung für dieses Wunder ist noch, dass ein pflichtbewusster Mitarbeiter oder Subunternehmer den fehlenden Aushang ersetzte, ohne das groß der Geschäftsleitung der RSVG zu melden.